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Hinweise
Hier fassen wir die wichtigsten Richtlinien für deutsche Webradios zusammen. Jeder Radiobetreiber ist verpflichtet, sein Internetradio bei der GEMA und GVL anzumelden. Neben diesen Verpflichtungen, verpflichtet sich der Radiobetreiber, folgende Richtlinien zu achten
GEMA: http://www.gema.de GvL: http://www.gvl.de Bundesprüfstelle: http://www.bundespruefstelle.de/ Übersicht der indizierten Tonträger: http://www.bpjm.com Hinweis: Diese Seite stellt keinen Anspruch auf Vollständigkeit dar. Wir weisen hier auf die meist gemachten Fehler hin. Diese Webseite liefert auch keine Rechtsberatung. |
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